Spielplatzprüfung

Sicherheit auf Ihrem Spielplatz

Jeder Betreiber eines öffentlichen Spielplatzes, egal ob Kindergarten, Wohneigentümergemeinschaft, Sportverein oder Spielplatzverein hat die Pflicht (Verkehrssicherungspflicht gem. BGB § 823), für die Sicherheit seiner Spielgeräte zu sorgen.

Dies kann nur durch regelmäßige Kontrollen und Prüfungen gewährleistet werden.

Spielplatzprüfung

Gerne übernehmen wir die jährlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung und Spielplatzkontrolle sowie auch alle anderen regelmäßigen Wartungen und Kontrollen Ihres Spielplatzes und Ihrer Spielgeräte im Großraum München und Augsburg.

Durch unseren Spielplatzservice bieten wir Ihnen eine größtmögliche Sicherheit um alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und um Unfälle mit schwerwiegenden Folgen auf Ihrem Spielplatz zu vermeiden.

Wir sind ein vom TÜV SÜD und der DEKRA gem. DIN 1176 und DIN 79161 ausgebildeter Betrieb, der sowohl die jährliche Sicherheitsprüfung, als auch bei neuen Spielgeräten und Spielplätzen die vorgeschriebene Erstabnahme durchführen darf.

Prüfberichte zu unseren Kontrollen


Über jede durch uns durchgeführte Spielplatzkontrolle erhalten Sie als Betreiber ein detailliertes Prüfprotokoll mit Bildern zu jedem Spielgerät.

Falls Reparaturen an Ihren Spielgeräten nötig sind, erhalten Sie zudem ein kostenloses Angebot zur Reparatur der Beschädigung.

Ihr Vorteil durch uns: Wir stellen den Schaden nicht nur fest, wir reparieren diesen bei Wunsch auch gleich DIN konform.


Kontrollzeiträume für Spielplätze und Spielgeräte im öffentlichen Bereich gem. der DIN EN 1176


Der zeitliche Abstand der Kontrollen richtet sich nach der Jahreszeit, Umfang und Art der Kontrollaufgaben, Art und Anzahl der Spielgeräte sowie der Frequentierung des Spielplatzes. So ist ein wenig benutzter Spielplatz seltener zu kontrollieren als ein häufig benutzter oder von Vandalismus betroffener Spielplatz.

Visuelle Routine-Inspektion (Sichtkontrolle)


Die Visuelle Routine-Inspektion (Sichtkontrolle) dient der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich als Folge von Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüssen ergeben können. Sie erstreckt sich auf

- Einbauten und Spielgeräte

- gesamtes Mobiliar

- ordnungsgemäße Absicherung der Zugänge zu den öffentlichen Verkehrsflächen

- Beschilderung

- Einfriedung

- Pflanzung

- Sauberkeit der gesamten Spielplatzanlage.

Operative Inspektion (Funktionskontrolle)

 

Hierbei handelt es sich um eine visuelle routinedetaillierte Inspektion Ihres Spielplatzes zur Überprüfung des Betriebes und der Stabilität der Anlage, insbesondere in Bezug auf jeglichen Verschleiß. Besondere Aufmerksamkeit ist dabei zu legen:

- auf Teile, die auf Dauer vakuumdicht abgedichtet sind

- auf Verschleiß- und Belastungskontrollen an Kettengliedern und Kettenverbindungen, Gelenken, Draht- und anderen Seilen

- auf Schäden an Standpfosten von Einmastgeräten.

Jährliche Hauptinspektion durch einen ausgebildeten Spielplatzprüfer


Über den Umfang der unter o.g. Kontrollen hinaus ist eine Inspektion von den Spielplatzkontrolleuren zur Festlegung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes der Anlage, Fundamenten und Oberflächen durchzuführen, z. B.:

- auf Mängel durch Witterungseinflüsse

- Vorliegen von Verrottung oder Korrosion, Fundamentrisse sowie jeglicher Veränderung der Anlagensicherheit als Folge von durchgeführten Reparaturen oder zusätzlich eingebauten bzw. ersetzten Anlagenteilen.